Korruptionsgesetz erlaubt gewollte Ärztekooperationen
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen auch für niedergelassene Ärzte strafbar werden. Am Mittwoch berät das Bundeskabinett den Gesetzentwurf. Ärztekooperationen werden darin ausdrücklich erwähnt.
Von Anno Fricke
BERLIN. 300 Milliarden Euro im Jahr ist das deutsche Gesundheitswesen schwer. Große Teile dieser Summe werden von Ärzten und Apothekern bewegt.
Quelle:
Ärzte Zeitung online,
29.07.2015
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