KVen erwarten keinen Durchmarsch der Kassen
Das Versorgungsgesetz ist in Kraft: Bei "Überversorgung" sollen KVen künftig abzugebende Praxen aufkaufen. Die "Ärzte Zeitung" hat sich bei einigen KVen umgehört, wie sie auf die Herausforderung reagieren.
Von Florian Staeck
NEU-ISENBURG. Das Versorgungsstärkungsgesetz ist in Kraft, jetzt gilt die Aufkaufregel. Regelungsziel der großen Koalition ist es, die Übernahme von Praxen in solchen Zulassungsbezirken zu erschweren, wo in einer Fachgruppe ein rechnerischer Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent vorliegt.
Quelle:
Ärzte Zeitung online,
07.08.2015
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