Haben Patienten einen Anspruch darauf, dass Behandlungsdaten in eine Gesundheitsakte hochgeladen werden? Die DSGVO ist hier eindeutig.
HAMBURG. Patienten haben ein Recht darauf, ihre Daten vom Arzt zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das regelt das Patientenrechtegesetz seit einigen Jahren.
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Quelle:
Ärzte Zeitung online,
15.10.2018
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