Medizinisches Versorgungszentren (MVZ)
Ein MVZ ist, vereinfacht gesagt, nichts anderes als eine Gemeinschaftspraxis mit anderen steuerlichen Möglichkeiten. Erforderlich zur Gründung eines MVZ sind grundsätzlich zwei Ärzte*innen. Es genügt dazu eine einzige kassenärztliche Zulassung, denn die Ärzte*nnen können sich diese einvernehmlich teilen. Im Gegensatz zu einer Gemeinschaftspraxis kann ein MVZ in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden.
Warum wir diese Versorgungsform besonders erwähnen liegt daran, dass viele der Meinung sind, dass die Gründung eines MVZ die hausärztlichen Probleme lösen kann. Doch MVZ‘s erzeugen ja keine Ärzte, sie ermöglichen lediglich Krankenhäusern und Kommunen an der hausärztlichen Versorgung teilzunehmen indem diese Ärzte*innen anstellen. Sie ermöglichen den Krankenhäusern und Kommunen sich an der Lösung der hausärztlichen Probleme zu beteiligen. Das kann für die eine oder andere Kommune zutreffen, aber es ist auch brandgefährlich, wenn nicht alle möglichen Aspekte für die Zukunft bedacht werden.
Interessant sind MVZ‘s als Versorgungsformen für eine weitreichende Filialisierung der ärztlichen Versorgung.
Wir favorisieren MVZ‘s in der Hand der Ärztinnen und Ärzte. Als Unternehmer*innen geben sie dem Versorgungsmodell MVZ deutlich mehr Stabilität.